Erwägungsgrund 15 32015R1017
Der EFSI sollte Vorhaben zur Entwicklung des Energiesektors fördern. In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ wurde die Bedeutung der Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle hervorgehoben und deutlich erklärt, dass der EFSI „eine wichtige Hebelwirkung auf Investitionen in die Gebäuderenovierung ausüben“ kann. Investitionen in Energieeffizienz schaffen anerkanntermaßen bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze bis 2020 und möglicherweise weitere zwei Millionen Arbeitsplätze bis 2030. Damit der EFSI seinen Zweck erfüllt, private Investitionen zu mobilisieren, Arbeitsplätze zu schaffen, krisenfeste wirtschaftliche Entwicklungen einzusetzen und die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern, muss ein besonderer Schwerpunkt auf Energieeffizienz gesetzt werden. Der EFSI sollte Vorhaben fördern, die im Einklang mit den Zielen der Union in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Effizienz nach der Strategie Europa 2020 und dem Rahmen für die Energie- und Klimaschutzpolitik bis 2030 stehen und die darauf ausgerichtet sind, die Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen.