Erwägungsgrund 1 32015R1145
Die Verordnung (EWG) Nr. 2841/72 des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2841/72 des Rates wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.