Verordnung (EU) 2015/1145 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2015 über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehenen Schutzmaßnahmen (kodifizierter Text)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 9 32015R1145
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