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Strombörsen sammeln für unterschiedliche Zeitbereiche Gebote und Angebote, die als Input für die Kapazitätsberechnung im einheitlichen Day-Ahead- und Intraday-Marktkopplungsprozess notwendig sind. Die Vorschriften dieser Verordnung für den Stromhandel erfordern daher einen institutionellen Rahmen für Strombörsen. Gemeinsame Anforderungen an die Benennung nominierter Strommarktbetreiber (nominated electricity market operators) (im Folgenden „NEMOs“) und an ihre Aufgaben sollten die Erreichung der Ziele der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 erleichtern und dafür sorgen, dass die einheitliche Day-Ahead- und die Intraday-Marktkopplung den Binnenmarkt gebührend berücksichtigen.
Angesichts der außergewöhnlich komplexen und detaillierten Modalitäten und Methoden, die für die vollständige Anwendung der einheitlichen…
gemeinsame Festlegung der Anforderungen an die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung und die einheitliche Intraday-Marktkopplung, der Anforderungen an die…
Die Einführung eines einheitlichen Day-Ahead- und Intraday-Marktkopplungsprozesses erfordert die Zusammenarbeit potenziell konkurrierender Strombörsen, um…
„nominierter Strommarktbetreiber“ („NEMO“, von: nominated electricity market operator) bezeichnet eine Funktionseinheit, die von der zuständigen Behörde für die…
In der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sind nicht diskriminierende Vorschriften über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel…
Der Marktkopplungsbetreiber (im Folgenden „MKB“) verwendet einen bestimmten Algorithmus für die optimale Zusammenführung von Geboten und Angeboten. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.