Erwägungsgrund 7 32019R0943
In der Vergangenheit waren Stromkunden rein passive Kunden, die Elektrizität häufig zu regulierten Preisen ohne unmittelbaren Marktbezug erwarben. In der Zukunft muss es den Kunden ermöglicht werden, in vollem Umfang und gleichberechtigt mit anderen Marktteilnehmern am Markt teilzunehmen und es muss ihnen ermöglicht werden, ihren Energieverbrauch zu steuern. Zur Einbindung des wachsenden Anteils erneuerbarer Energie in das künftige Stromsystem sollten alle verfügbaren Flexibilitätsquellen, insbesondere Laststeuerungslösungen und Energiespeicherung, sowie die Digitalisierung durch die Integration innovativer Technologien in das Stromsystem genutzt werden. Um eine wirksame Dekarbonisierung zu den niedrigst möglichen Kosten zu erreichen, muss das künftige Stromsystem außerdem die Energieeffizienz fördern. Durch die Vollendung des Energiebinnenmarkts im Zuge der tatsächlichen Integration von erneuerbare Energie können langfristig Investitionen angeregt und kann dazu beigetragen werden, die Ziele der Energieunion und des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, wie in der Kommissionsmitteilung vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“ festgelegt, und in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rat vom 23. und 24. Oktober 2014 gebilligt, zu erreichen.