Erwägungsgrund 3 32015R1362
Am 27. Oktober 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel für den als Antioxidationsmittel eingesetzten Lebensmittelzusatzstoff Extrakt aus Rosmarin (E 392) in Pulverform gestellt; der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.