Erwägungsgrund 7 32015R1362
Da die Aktualisierung der Liste durch die Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) in Extrakt aus Rosmarin (E 392) keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann, kann auf die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.