Erwägungsgrund 2 32015R0140
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest.
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest.