Erwägungsgrund 2 32015R1475
Damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf diese neuen Anforderungen vorbereiten können, sind in der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 Übergangsregelungen festgelegt, die sowohl die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Anträgen auf die Genehmigung, die Erneuerung einer Genehmigung oder die Änderung der Bedingungen für die Genehmigung von Wirkstoffen als auch die Einreichung von Daten im Zusammenhang mit Zulassungsanträgen gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 betreffen; dazu gehört auch die Erneuerung einer Zulassung oder die Änderung der Zulassung für Pflanzenschutzmittel.