Erwägungsgrund 4 32015R1475
Damit gewährleistet ist, dass alle Anträge auf die Erneuerung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 erneuert wurde, denselben Datenanforderungen unterliegen, sollten Übergangsregelungen dahingehend vorgesehen werden, dass die Datenanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 545/2011 für alle entsprechenden Anträge gelten.