Erwägungsgrund 3 32015R1475
Man ging davon aus, dass alle Anträge auf die Erneuerung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, deren Genehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 der Kommission erneuert wurde, bis zum 31. Dezember 2015 eingereicht würden. Dann hätte für diese Anträge die Verordnung (EU) Nr. 545/2011 gegolten. Anscheinend müssen jedoch einige dieser Anträge nach dem 31. Dezember 2015 eingereicht werden.