Erwägungsgrund 4 32015R1494
Im Rahmen einer 2013 durch das Niederländische Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (Nationales Institut für öffentliche Gesundheit und Umweltschutz) durchgeführten Risikoanalyse wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass das für die Verbraucher in Verkehr gebrachte Erdgas mit einem Benzol-Grenzwert von über 0,1 Gew.- %, aber weniger als 0,1 Vol.- % kein unannehmbares Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellt.