Erwägungsgrund 6 32015R1494
Die mit einer Verringerung der Benzolkonzentration im Erdgas auf einen Wert von unter 0,1 Gew.- % verbundenen hohen Kosten wären unverhältnismäßig und, angesichts der Stellungnahme des RAC, für den Zweck des Risikomanagements unnötig. Folglich sollte die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Erdgas mit einer Benzolkonzentration von unterhalb 0,1 Vol.- % zuzulassen.