Erwägungsgrund 5 32015R1494
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigte in seiner Stellungnahme vom 28. November 2014, dass eine Exposition der Verbraucher gegenüber Benzolkonzentrationen im Erdgas in Höhe von über 0,1 Gew.- %, aber unterhalb von 0,1 Vol.- % kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher darstellt, das nicht angemessen beherrscht wird.