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Die Schwellenwerte für jede Beihilfegruppe, für die die Kommission eine Gruppenfreistellungsverordnung erlässt, können als Beihilfeintensitäten in Bezug auf eine Reihe förderbarer Kosten oder als Beihilfehöchstbeträge ausgedrückt werden. Ferner sollte die Kommission auch ermächtigt werden, Gruppenfreistellungen für bestimmte Arten von Maßnahmen, die staatliche Beihilfen umfassen, zu erlassen, die aufgrund ihrer besonderen Gestaltung nicht präzise als Beihilfeintensitäten oder Beihilfehöchstbeträge ausgedrückt werden können, wie Finanzierungsinstrumente oder bestimmte Arten von Maßnahmen, die auf die Förderung von Risikokapitalinvestitionen abzielen. Derartige komplexe Maßnahmen können auf verschiedenen Ebenen Beihilfen umfassen: unmittelbar Begünstigte, Zwischenbegünstigte und mittelbar Begünstigte. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung derartiger Maßnahmen und ihres Beitrags zu Zielen der Union wäre es wünschenswert, für diese Maßnahmen eine Freistellung zu ermöglichen. Daher sollte es zulässig sein, bei solchen Maßnahmen die Schwellenwerte für die jeweilige Gewährung einer Beihilfe als Höchstsatz der staatlichen Förderung für diese Maßnahme oder im Zusammenhang mit dieser Maßnahme auszudrücken. Der Höchstsatz der staatlichen Förderung kann ein Förderungselement beinhalten, das möglicherweise keine staatliche Beihilfe ist, sofern die Maßnahme mindestens einige Elemente einschließt, die staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV enthalten und die nicht geringfügiger Art sind.
In den Verordnungen nach Absatz 1 ist für jede Gruppe von Beihilfen Folgendes festzulegen: a) der Zweck der Beihilfe, b) die Gruppen von Begünstigten, c) die…
Die Kommission sollte bei dem Erlass von Verordnungen zur Freistellung bestimmter Gruppen von Beihilfen von der Anmeldungspflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV…
„Staatliche Beihilfen“ ist ein objektiver Begriff, der in Artikel 107 Absatz 1 AEUV definiert ist. Die Ermächtigung der Kommission zum Erlass von…
Hohe Beträge einzeln oder kumulativ gewährter Beihilfen sollten wegen des hohen Risikos einer Beeinträchtigung der Handelsbedingungen nach Anmeldung der…
Damit sichergestellt ist, dass die Beihilfen angemessen und auf das erforderliche Maß beschränkt sind, sollten die Beihilfehöchstbeträge so weit wie möglich in…
Bei der Prüfung, ob die in dieser Verordnung festgelegten Schwellenwerte für die Anmeldung und Beihilfehöchstintensitäten eingehalten sind, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.