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Um sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelung für Robbenerzeugnisse aus einer Jagd, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, nicht auf Robbenerzeugnisse aus einer in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen betriebenen Jagd angewendet wird, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten übertragen werden, um erforderlichenfalls auf der Grundlage von Nachweisen das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus der betreffenden Jagd zu untersagen oder die Menge dieser Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht werden dürfen, zu begrenzen. Besonders wichtig ist, dass die Kommission im Zuge ihrer vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen, auch auf Sachverständigenebene, durchführt. Es ist ferner wichtig, dass die Kommission angemessene Konsultationen mit den betroffenen Ursprungsländern und den einschlägigen Interessenträgern durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Insbesondere sollte die Kommission ermächtigt werden, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd festzulegen, die von Inuit…
Wenn Nachweise dafür vorliegen, dass die Jagd in erster Linie aus kommerziellen Gründen durchgeführt wird, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß…
Zur Erleichterung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 und ihrer Ausnahmeregelungen sollte die Kommission die Öffentlichkeit und die zuständigen…
In Anbetracht des mit der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 verfolgten Ziels sollte das Inverkehrbringen auf den Unionsmarkt von Robbenerzeugnissen aus einer von…
Folgender Artikel wird eingefügt: Information Die Kommission informiert die Öffentlichkeit zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins und die zuständigen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 sieht ferner ausnahmsweise das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen vor, wenn die Bejagung zu dem alleinigen Zweck der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.