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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Verwaltungsregelungen für die Anerkennung der Stellen, die die Einhaltung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen bescheinigen dürfen, und für die Ausstellung und die Kontrolle der Bescheinigungen sowie die Verwaltungsvorschriften festzulegen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die Bedingungen für die Einfuhr von Robbenerzeugnissen, die zum persönlichen Gebrauch von Reisenden oder ihrer Familien bestimmt sind, eingehalten werden, und um technische Leitlinien herauszugeben. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Da dieses Ziel auf andere Art und Weise nicht ausreichend zu verwirklichen wäre, sollte ein Verfahren festgelegt werden, nach dem anerkannte Stellen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 2008/97, (EG) Nr. 779/98 und (EG) Nr. 1506/98 sollten der Kommission…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung gewährleisten zu können, sollten der Kommission in Bezug auf die Erstellung und spätere…
Damit einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG sichergestellt sind, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Insbesondere sollte die Kommission ermächtigt werden, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen aus einer Jagd festzulegen, die von Inuit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.