Erwägungsgrund 1 32015R1828
Mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates werden die meisten Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2013/255/GASP vorgesehen sind.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates werden die meisten Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2013/255/GASP vorgesehen sind.