Erwägungsgrund 2 32015R1828
Am 12. Oktober 2015 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1836 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/1836 werden die Kriterien für die Aufnahme von Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Anhängen I und II des genannten Beschlusses aufgestellt. Die Gründe für ihre Aufnahme sind in den Erwägungsgründen des Beschlusses (GASP) 2015/1836 und in Beschluss 2013/255/GASP dargelegt.