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Damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Finanzierung von Vorhaben im Rahmen der für den Zeitraum 2007-2013 in Griechenland genehmigten und aus den Fonds unterstützten operationellen Programme für die Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wirksamer eingesetzt werden können, sollten der Höchstsatz für die Kofinanzierung und die Obergrenze für Zahlungen an die Programme am Ende des Programmplanungszeitraums angehoben werden. Zur Sicherstellung, dass die so bereitgestellten Ressourcen wirksam für Investitionen vor Ort eingesetzt werden, sollte ein Berichterstattungsmechanismus vorgesehen werden.
Abweichend von Artikel 53 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und unbeschadet der Entscheidungen der Kommission zur Festlegung…
Der Kofinanzierungssatz der operationellen Programme, für die einzelnen Prioritätsachsen und gegebenenfalls nach Regionenkategorie und Fonds, im Rahmen des…
Damit Griechenland über ausreichende Finanzmittel verfügt, um mit der Durchführung der aus den Fonds und dem EMFF geförderten Programme des Zeitraums 2014-2020…
Für die operationellen Programme muss eine Obergrenze der Kofinanzierung aus dem Fonds festgelegt werden, um einen Multiplikatoreffekt der Unionsmittel zu…
In Anbetracht der ernsten Schwierigkeiten, mit denen mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor in Bezug auf ihre Finanzstabilität konfrontiert sind, und zur…
Gemäß Artikel 120 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hat die Kommission anhand einer Überprüfung zu ermitteln, ob eine Aufrechterhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.