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Das mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 eingeführte System, durch eine Bescheinigung nachzuweisen, dass eine bestimmte Partie wie vorgeschrieben untersucht wurde, sollte durch mehrere Spezifikationen betreffend die Aufgaben der verschiedenen Futtermittelunternehmer geändert werden, um die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure in der Futtermittelkette zu klären.
Da es umsichtig ist, eindeutig mit Dioxin kontaminierte Produkte beim Eintritt in die Futtermittelkette zu ermitteln, sollte klargestellt werden, dass die…
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sieht eine Zulassungspflicht für bestimmte Futtermittelbetriebe vor. Ein grundlegendes Ziel des mit der Verordnung (EG) Nr.…
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übernahme der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
Um klarzustellen, wer für die Dioxinuntersuchung eingeführter Erzeugnisse verantwortlich ist, sollte eine besondere Bestimmung in Anhang II der Verordnung (EG)…
In der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sind allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene sowie Bedingungen und Vorkehrungen festgelegt, die gewährleisten…
In der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sind allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene sowie Bedingungen und Vorkehrungen festgelegt, die gewährleisten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.