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In Anbetracht der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten ist es zum Schutz der Laichgründe von Dorsch in der westlichen Ostsee angezeigt, die Fangmöglichkeiten außerhalb der Laichzeiten (15. Februar bis 31. März 2016, und somit nicht im Monat April, wie zuvor geregelt) festzusetzen. Dieser Ansatz bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten trägt zu einer positiven Bestandsentwicklung und somit zur Verwirklichung der in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegten Ziele der GFP bei.
Es sollten weitere Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Eine Verlängerung der derzeit geltenden Schonzeit von sechs Wochen um weitere zwei Wochen würde zu einem…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne gelten, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten…
Im Lichte der neuesten wissenschaftlichen Gutachten ist es angebracht, diese Flexibilität bei der Bewirtschaftung des Fischereiaufwands für die Dorschbestände…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.