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Was den östlichen Ostseedorsch (Gadus morhua) anbelangt, so konnte der ICES aufgrund von Änderungen in der Biologie dieses Bestands keine biologischen Referenzpunkte angeben. Um zur Verwirklichung der Ziele des Plans beizutragen, ist es daher angebracht, die TAC für östlichen Ostseedorsch auf der Grundlage des Vorsorgeansatzes gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festzusetzen. Darüber hinaus sollte eine achtwöchige Schonzeit zum Schutz von Ansammlungen von laichendem östlichen Ostseedorsch in den Unterdivisionen 25-26 eingeführt werden.
Was den Dorschbestand in der östlichen Ostsee anbelangt, so konnte der ICES aufgrund von Änderungen in der Biologie dieses Bestands keine biologischen…
Aufgrund von Änderungen in der Biologie des Dorschbestands in der östlichen Ostsee konnte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) für die…
Aus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25…
Nach dem Plan gilt Folgendes: Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der betroffenen Bestände unter den in…
Bezüglich des westlichen Ostseedorsches sind weitere Abhilfemaßnahmen erforderlich. Durch die Beibehaltung der derzeit geltenden achtwöchigen Schonzeit könnten…
Mit der Verordnung (EU) 2016/1903 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für Dorsch in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 (im Folgenden „westlicher Bestand von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.