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In der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ist als politisches Ziel festgelegt, dass der Unterschied zwischen Roaming- und Inlandstarifen gegen Null gehen sollte. Allerdings lässt sich das letztendliche Ziel der Beseitigung der Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingentgelten aufgrund des beobachteten Niveaus der Großkundenentgelte nicht in nachhaltiger Weise erreichen. Daher sieht die vorliegende Verordnung vor, dass die Roamingaufschläge für Endkunden bis zum 15. Juni 2017 abgeschafft werden, vorausgesetzt, die derzeit beobachteten Fragen auf den Großkunden-Roamingmärkten sind geklärt worden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission eine Überprüfung des Großkunden-Roamingmarkts vornehmen und anhand des Ergebnisses dieser Überprüfung einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Um zu gewährleisten, dass der Übergang von der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zur Abschaffung der Roamingaufschläge reibungslos erfolgt, sollte in der…
Artikel 19 erhält folgende Fassung: „Artikel 19 Überprüfung Beigefügt wird dem Bericht ein geeigneter Gesetzgebungsvorschlag — dem eine öffentliche Konsultation…
Um die Rechte von Roamingkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zu stärken, sollten in der vorliegenden Verordnung spezifische Transparenzanforderungen an…
Zur Verbesserung des Wettbewerbs im Endkunden-Roamingmarkt müssen nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 inländische Anbieter ihren Kunden den Zugang zu…
Mit dieser Verordnung wird ein neuer Mechanismus für die Endkundenpreise für unionsweite regulierte Roamingdienste festgelegt, um Roamingaufschläge für…
Nach dem Prinzip „Anrufer zahlt für den Anruf“ („calling party pays“) zahlen Mobilfunkkunden nicht für eingehende inländische Mobilfunkanrufe, und die Kosten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.