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Gleichzeitig sollten Roaminganbieter eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für die Inanspruchnahme regulierter Roamingdienste auf Endkundenebene, die zu dem geltenden inländischen Endkundenpreis bereitgestellt werden, anwenden können. Mit der Regelung zur angemessenen Nutzung soll eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung regulierter Endkunden-Roamingdienste durch Roamingkunden vermieden werden, wie etwa die Nutzung solcher Dienste durch Roamingkunden in einem Mitgliedstaat, der nicht der ihres jeweiligen Anbieters ist, für andere Zwecke als vorübergehende Reisen. Eine Regelung zur angemessenen Nutzung sollte den Kunden eines Roaminganbieters die Nutzung von regulierten Endkunden-Roamingdiensten zu dem geltenden inländischen Endkundenpreis in einem Ausmaß ermöglichen, das den Tarifen des Roamingkunden entspricht.
Hierzu sollten die anfallenden Kosten der Bereitstellung regulierter Endkunden-Roamingdienste anhand der tatsächlichen Großkunden-Roamingentgelte für den…
Mit dieser Verordnung sollen gemeinsame Regeln zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs bei der Bereitstellung…
Zur Verbesserung des Wettbewerbs im Endkunden-Roamingmarkt müssen nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 inländische Anbieter ihren Kunden den Zugang zu…
Um die Rechte von Roamingkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zu stärken, sollten in der vorliegenden Verordnung spezifische Transparenzanforderungen an…
Die vorliegende Verordnung sollte eine Einzelmaßnahme im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 der Richtlinie 2002/21/EG darstellen. Daher sollten Änderungen, die…
Die Bestimmungen über die Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet sollten durch wirksame Bestimmungen über Endnutzer ergänzt werden, die Fragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.