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Die Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge im Einklang mit der Verordnung (EU) 2015/2120 war notwendig, um einen digitalen Binnenmarkt in der gesamten Union zu schaffen und dessen Funktionieren zu erleichtern. Mit der genannten Verordnung allein ließ sich aber nicht sicherstellen, dass der Roamingmarkt ordnungsgemäß funktioniert. Mit dieser Verordnung sollte dazu beigetragen werden, dass sich die Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge nicht auf die Preisgestaltung auf den Inlandsmärkten auswirkt.
Insbesondere wurde mit der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 geändert und die Abschaffung der…
Um zu gewährleisten, dass der Übergang von der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zur Abschaffung der Roamingaufschläge reibungslos erfolgt, sollte in der…
Mit dieser Verordnung wird ein neuer Mechanismus für die Endkundenpreise für unionsweite regulierte Roamingdienste festgelegt, um Roamingaufschläge für…
In der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ist als politisches Ziel festgelegt, dass der Unterschied zwischen Roaming- und…
Um die Rechte von Roamingkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zu stärken, sollten in der vorliegenden Verordnung spezifische Transparenzanforderungen an…
In dieser Verordnung sollten spezifische Transparenzanforderungen an regulierte Endkunden-Roamingdienste festgelegt werden, die an die spezifischen Tarif- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.