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Die Europäische Polizeiakademie (EPA) wurde durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates als Einrichtung der Union mit dem Ziel errichtet, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ranghohe Polizeibedienstete der Mitgliedstaaten durchzuführen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeidiensten durch die Organisation und Koordination von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen über Aspekte der europaweiten Polizeiarbeit zu erleichtern.
Die durch diese Verordnung errichtete EPA tritt als Nachfolgerin an die Stelle der durch den Beschluss 2005/681/JI errichteten Europäischen Polizeiakademie…
Die durch diese Verordnung errichtete EPA ist die Rechtsnachfolgerin für alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände der durch den Beschluss…
Entwicklung, Implementierung und Koordinierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Einrichtungen der Union bei der…
Die EPA sollte sicherstellen, dass die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ausgewertet und die bei den Bewertungen des Bedarfs an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…
Die EPA sollte ein Netz der Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten für Strafverfolgungsbedienstete zusammenführen und in jedem Mitgliedstaat mit…
Die EPA sollte sicherstellen, dass die von ihr angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen relevanten Forschungsentwicklungen Rechnung tragen. Sie sollte eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.