Erwägungsgrund 5 32015R2219
Unbeschadet nationaler Initiativen von Mitgliedstaaten im Bereich der Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbediensteten ergeben sich dort, wo durch diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Unionsebene ein zusätzlicher Nutzen für die Mitgliedstaaten und die Union entstehen kann, aufgrund der Vereinfachung und Verbesserung der Arbeitsweise der EPA mit Blick auf das LETS-Programm weitere Möglichkeiten für die EPA zur Unterstützung, Entwicklung, Implementierung und Koordinierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.