Erwägungsgrund 1 32015R2219
Die Europäische Polizeiakademie (EPA) wurde durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates als Einrichtung der Union mit dem Ziel errichtet, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ranghohe Polizeibedienstete der Mitgliedstaaten durchzuführen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeidiensten durch die Organisation und Koordination von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen über Aspekte der europaweiten Polizeiarbeit zu erleichtern.