Erwägungsgrund 3 32015R2313
Die Methode zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Zeit der vorläufigen Anwendung sowie für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Die Methode zur Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für die Zeit der vorläufigen Anwendung sowie für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.