Erwägungsgrund 2 32015R2313
Der Rat hat am 30. November 2015 den Beschluss (EU) 2015/2312 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens und des Protokolls angenommen.
Der Rat hat am 30. November 2015 den Beschluss (EU) 2015/2312 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens und des Protokolls angenommen.