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Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Mitteln der Fernkommunikationstechnologie fördern. Zur Abhaltung mündlicher Anhörungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass die für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zuständigen Gerichte im Hinblick auf die Gewährleistung eines fairen Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles Zugang zu geeigneten Mitteln der Fernkommunikationstechnologie haben. In Bezug auf Videokonferenzen sollten die vom Rat am 15. und 16. Juni 2015 angenommenen Empfehlungen des Rates zu grenzüberschreitenden Videokonferenzen und die bisherigen Arbeiten im Rahmen des Europäischen Justizportals berücksichtigt werden.
Wird gemäß Artikel 5 Absatz 1a eine mündliche Verhandlung für erforderlich gehalten, so werden hierfür dem Gericht zur Verfügung stehende geeignete Mittel der…
Das für das Verfahren zuständige Gericht sollte die Parteien und ihre Rechtsvertreter anleiten, wie bei der Vorlage von Schriftstücken oder anderen Materialien…
Beim Einsatz von Videokonferenzen zum Zwecke des Ferndolmetschens sollten sich die zuständigen Behörden der Instrumente bedienen können, die im Zusammenhang mit…
Damit Personen, die vor Gericht gehört werden müssen, die Anreise zum Gericht erspart werden kann, sollten mündliche Verhandlungen sowie die Beweisaufnahme…
Bei der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme sollten die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das…
Das Potenzial moderner Kommunikationstechnologien, beispielsweise Videokonferenzen, die ein wichtiges Mittel zur Vereinfachung und Beschleunigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.