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Angaben zu Gerichtsgebühren und Zahlungsmodalitäten sowie zu den Behörden oder Organisationen, die in den Mitgliedstaaten praktische Hilfestellung geben, sollten transparenter werden und über das Internet leicht zugänglich sein. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten diese Angaben der Kommission übermitteln, die ihrerseits sicherstellen sollte, dass diese Angaben auf geeignete Weise, insbesondere über das Europäische Justizportal, veröffentlicht werden und weite Verbreitung finden.
Die Kommission macht folgende Informationen über das Europäische Justizportal öffentlich zugänglich:
Die Kommission macht die nach Absatz 1 mitgeteilten Angaben auf geeignete Weise, beispielsweise über das Europäische Justizportal, öffentlich zugänglich.
Die Kommission macht die nach Absatz 1 übermittelten Informationen auf geeignetem Wege, insbesondere auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes für…
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die…
Um die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, sollte eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorgesehen werden, der Kommission die Namen und…
Um die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, im Rahmen des mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.