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Für Dodemorph hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vorgelegt. Die Aufnahme von Dodemorph in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erfolgte durch die Richtlinie 2008/125/EG der Kommission . Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission wurde die Verwendung von Dodemorph auf Zierpflanzen in Gewächshäusern begrenzt. Da Dodemorph in der Union nur für nicht essbare Kulturen zugelassen ist und auch keine zugelassenen Verwendungen bei essbaren Kulturen in Drittländern gemeldet wurden, sollten die RHG auf die spezifische Bestimmungsgrenze oder auf den Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt werden.
Für Indolylessigsäure legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Bezüglich der Anwendung von Dimethomorph bei Blumenkohlen, Kopfkohlen, grünem Salat, Stangensellerie, Knoblauch, Zwiebeln und Schalotten wurde ein Antrag gemäß…
Für Anthrachinon hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden…
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2011 der Kommission…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.