Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anhang VII, Punkt ORA.GEN.200, der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird folgender Buchstabe c angefügt: „c) Ungeachtet Buchstabe a können in einer Organisation, die nur Ausbildung zur Erteilung von LAPL, PPL, SPL oder BPL und der damit verbundenen Berechtigungen oder Zeugnisse durchführt, das unter Buchstabe a Nummer 3 definierte Management in Bezug auf die Flugsicherheitsrisiken und die unter Buchstabe a Nummer 6 definierte Überwachung der Einhaltung durch eine innerbetriebliche Prüfung erfolgen, die mindestens einmal pro Kalenderjahr vorgenommen wird. Die Organisation hat die zuständige Behörde unverzüglich über die Ergebnisse dieser Prüfung zu informieren.“
bei zugelassenen Ausbildungsorganisationen die Änderungen nach Anhang VII ORA.GEN.130 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.
Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert: 1. In ARA.GEN.305 wird folgender Buchstabe ca eingefügt: „ca) Ungeachtet Buchstabe c findet…
Anhang VII (Teil-ORA) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird wie folgt geändert: 1. ORA.GEN.160 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Unbeschadet Absatz a…
[TEIL-ARA] TEILABSCHNITT GEN ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ABSCHNITT I Allgemeines ARA.GEN.115 Aufsichtsunterlagen Die zuständige Behörde stellt dem betreffenden…
die Anhänge VI und VII auf Ausbildungsorganisationen, die Ausbildung für Testflugberechtigungen gemäß FCL.820 von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011…
Anhang I (Teil-M) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt geändert: 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Der Titel von Punkt M.A.306…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.