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Nach Anhang VII (Teil-ORA) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission müssen Organisationen für die Pilotenausbildung ein Managementsystem einrichten und aufrechterhalten, das auch die Überwachung der Einhaltung und ein Sicherheitsmanagementsystem beinhaltet. Die Gesamtorganisation sowie ihre Prozesse, Verfahren und Tätigkeiten müssen in einer detaillierten Dokumentation (Handbücher) dargelegt werden.
Zudem sollten auch einige andere Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf Organisationen für die Pilotenausbildung geändert werden, um vor…
Anhang VII (Teil-ORA) bildet eine geeignete Rechtsgrundlage für die Zertifizierung von Organisationen, die Ausbildungen mit dem Ziel der Erteilung einer Lizenz…
Nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1139 sind Organisationen nur dann berechtigt, Piloten auszubilden, die mit dem Führen eines in Artikel 2…
In der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission sind Bedingungen festgelegt, die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligte Piloten ebenso wie…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 müssen Organisationen für die Pilotenausbildung und flugmedizinische Zentren Inhaber eines Zeugnisses sein. Das Zeugnis…
Die am Betrieb bestimmter Luftfahrzeuge beteiligten Piloten ebenso wie Flugsimulationsübungsgeräte und die an der Ausbildung, Prüfung oder Kontrolle solcher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.