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Gemäß einem am 2. März 2015 erhaltenen wissenschaftlichen Gutachten des STECF sollte vorsorglich eine geringe Beifangquote für Perlrochen (Raia undulata) in den ICES-Gebieten VIa, VIb, VIIa-c, VIId, VIIe-k, VIII und IX vorgesehen werden. Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 sollte daher entsprechend geändert werden.
Perlrochen (Raja undulata) in den Unionsgewässern der ICES-Untergebiete VI und X;
Die TAC-Tabelle für Rochen im Gebiet VIId (Unionsgewässer) in Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 erhält folgende Fassung: Art: Rochen Rajiformes Gebiet:…
Gemäß einem wissenschaftlichen Gutachten des STECF kann im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip eine geringe Beifangquote für Perlrochen (Raja undulata) in…
(2) Besondere Bedingung: Davon dürfen bis zu 5 % in den Gebieten VIa, VIb, VIIa-c und VIIe-k (Unionsgewässer) (SRX/*67AKD) gefangen werden. Fänge von…
Vorläufige Fangbeschränkungen für Sprotte in den ICES-Gebieten IIa und IV sind in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 festgelegt.
Im November 2013 hat der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) den Wiederauffüllungsplan, der vom Regionalen Beirat für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.