Erwägungsgrund 2 32015R0613
Mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2005 des Rates wurden bestimmte restriktive Maßnahmen in Bezug auf das Verbot der Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten in der Demokratischen Republik Kongo gemäß dem Beschluss 2010/788/GASP des Rates eingeführt.