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In der Lebensmittelkategorie 02.1 „Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)“ sollten bestimmte Zusatzstoffe nicht in nativen Ölen und Olivenöl verwendet werden.
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in unbehandelten Lebensmitteln nur in den in Anhang II ausdrücklich vorgesehenen Fällen verwendet werden.
Nur Fette und Öle für die gewerbliche Herstellung wärmebehandelter Lebensmittel; Bratöl und -fett, ausgenommen Oliventresteröl, sowie Schmalz, Fischöl, Rinder-,…
Die Kategorie 02.1 „Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)“ wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag zu E 270 erhält…
In der Lebensmittelkategorie 06.4.4 „Kartoffelgnocchi“ sollte die Verwendung von Zusatzstoffen in frischen gekühlten Kartoffelgnocchi auf eine begrenzte Anzahl…
Für die Verkaufsbezeichnung nach Artikel 7 unterscheidet man die nachstehenden Aufgüsse, mit oder ohne weitere Zutaten: 1. Olivenöl; 2. sonstige raffinierte…
Nach Maßgabe der Nummer 1 dürfen außer Kakaobutter nur die folgenden pflanzlichen Fette verwendet werden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.