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In der Lebensmittelkategorie 04.2.3 „Obst- und Gemüsekonserven“ sollte die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) bei verarbeiteten Pilzen zugelassen werden.
In der Lebensmittelkategorie 07.2 „Feine Backwaren“ sollte die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) präzisiert werden.
Nur verarbeitete weiße Gemüsesorten und Pilze E 220-E 228 Schwefeldioxid — Sulfite 100
In der Kategorie 04.2.3 „Obst- und Gemüsekonserven“ erhält der erste Eintrag zu E 220 — E 228 folgende Fassung: „E 220 — E 228 Schwefeldioxid — Sulfite 50
Am 30. Juni 2011 wurde beantragt, die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) und Propylenglycolalginat (E 405) zuzulassen; der Antrag wurde den…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ hat annehmbare tägliche Aufnahmemengen für Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) festgelegt . Bei aromatisierten…
Für die Lebensmittelkategorien 09.1.2 „Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet“ und 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.