Erwägungsgrund 7 32015R0649
In dem Antrag wurde nachgewiesen, dass selbst beim Verzehr großer Mengen von Süßungstabletten 4 % der für L-Leucin empfohlenen Einnahmemenge nicht überschritten würden.
In dem Antrag wurde nachgewiesen, dass selbst beim Verzehr großer Mengen von Süßungstabletten 4 % der für L-Leucin empfohlenen Einnahmemenge nicht überschritten würden.