Verordnung (EU) 2015/649 der Kommission vom 24. April 2015 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf L-Leucin zur Verwendung als Trägerstoff für Tafelsüßen in Tablettenform (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff für Süßungsmittel in Tablettenform wie in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt zuzulassen und diesem Lebensmittelzusatzstoff die E-Nummer „E 641“ zuzuteilen.
Erwägungsgrund 8 32015R0649
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