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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat die Sicherheit von Aminosäuren und verwandten Stoffen, die als Lebensmittelaromen verwendet werden, bewertet und am 29. November 2007 ihre Stellungnahme dazu abgegeben . Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Exposition des Menschen gegenüber Aminosäuren in Lebensmitteln größer ist als der angenommene Grad der Exposition, wenn sie als Lebensmittelaromen verwendet werden, und dass bei neun der Stoffe einschließlich L-Leucin keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geschätzten Einnahmemenge als Aromastoffe bestehen.
Seit 1999 haben der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss und später auch die durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Insbesondere ist vorgesehen, dass Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelenzyme sowie Lebensmittelaromen, sofern die Lebensmittelaromen einer…
Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) vom 30. Januar 2008 und vom 18. November 2008 geht…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von sieben Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden,…
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln vor dem Inverkehrbringen in der Gemeinschaft einer…
Aromen werden verwendet, um den Geruch und/oder Geschmack von Lebensmitteln zum Nutzen für den Verbraucher zu verbessern beziehungsweise zu verändern. Aromen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.