Erwägungsgrund 1 32015R0735
Mit der Verordnung (EU) Nr. 748/2014 des Rates wird der Beschluss 2014/449/GASP des Rates umgesetzt, der Beschränkungen bezüglich der Einreise sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von Personen, die — auch durch Gewalttaten oder Verstöße gegen Waffenstillstandsvereinbarungen — den politischen Prozess in Südsudan behindern, und von Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Südsudan verantwortlich sind, vorsieht.