Art. 3 32015R0754Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 15 500 Tonnen für Hühnerfleisch der KN-Codes 0207 14 10 , 0207 14 50 und 0207 14 70…
Anhang 1 32007R0580VERORDNUNG (EG) Nr. 580/2007 DES RATES vom 29. Mai 2007 zur Durchführung der von der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) geschlossenen Abkommen in Form vereinbarter Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien und zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, wobei für die in diesem Anhang aufgeführten…
Art. 2 32015R0754Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 7 000 Tonnen für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweinefleisch der KN-Codes 0203…
Art. 1 32015R0754Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 20 000 Tonnen Erzeugnisgewicht für frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch der…
Anhang 1 32012R1218VERORDNUNG (EU) Nr. 1218/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch sowie zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, wobei für die in diesem Anhang aufgeführten…