Erwägungsgrund 2 32015R0754
Die Union hat im Rahmen von Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde Zollzugeständnisse ausgehandelt. Diese Verhandlungen haben zum Abschluss von Abkommen geführt, die mit Beschluss des Rates 94/87/EG und Beschluss des Rates 94/800/EG genehmigt wurden.