Erwägungsgrund 3 32015R0756
Gemäß dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei sollen die Handelspräferenzen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union verbessert und gestärkt werden; mit dem Beschluss werden außerdem mehrere Präferenzzugeständnisse für Ausfuhren von Fleisch und lebenden Tieren aus der Union in die Türkei festgelegt.