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Infolge dieser Maßnahmen sind die Ausfuhren der betreffenden Erzeugnisse mit Ursprung in der Union nach der Türkei blockiert. Zum Schutz der Handelsinteressen der Union empfiehlt es sich, die Lage durch gleichwertige Maßnahmen auszugleichen. Es ist daher angezeigt, die in Anhang I dieser Verordnung vorgesehenen Zugeständnisse auszusetzen.
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der von der Union im Einklang mit dem AEUV geschlossenen oder vorläufig angewendeten internationalen Übereinkünfte die…
Gemäß Artikel 187 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 können die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, falls die Notierungen oder Preise auf dem Weltmarkt…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei sollen die Handelspräferenzen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der…
Es sollte ferner eine Möglichkeit zur vorübergehenden Aussetzung der Anwendung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses in Bezug auf alle in Artikel 2 des…
Um eine einheitliche Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 hinsichtlich der Gewährung der Ausfuhrerstattungen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, für aus…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich Ausfuhren sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.