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Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Anwendung aller zulässigen Entgiftungsverfahren bei den zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen ergriffen werden und dass diese entgifteten Erzeugnisse den Bestimmungen des Anhangs I der genannten Richtlinie entsprechen. Damit die Bewertung der Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren in der gesamten Europäischen Union einheitlich erfolgt, sollten auf Unionsebene — zusätzlich zu den Kriterien für die zur Tierernährung bestimmten Erzeugnisse, die solchen Verfahren unterzogen wurden — Kriterien für die Zulässigkeit der Entgiftungsverfahren selbst aufgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass zulässige Entgiftungsverfahren im Sinne des Absatzes 2…
Die Kriterien für die Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren sollen gewährleisten, dass das entgiftete Futtermittel keine Gefahr für die Tiergesundheit, die…
Gemäß Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Ein Entgiftungsverfahren darf nur angewandt werden, wenn — das Verfahren ausschließlich der Entgiftung von Futtermitteln dient, deren Nichtübereinstimmung mit…
Die Futtermittelunternehmer sorgen dafür, dass Betriebe, die unter ihrer Kontrolle stehen und unter die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 fallen, von einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.