Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in der Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ eine Funktionsgruppe von Zusatzstoffen hinzugefügt worden, die die Aufnahme von Mykotoxinen unterdrücken oder verringern, ihre Ausscheidung fördern oder ihre Wirkungsweise verändern können und auf diese Weise eventuelle nachteilige Auswirkungen von Mykotoxinen auf die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit begrenzen. Da diese Zusatzstoffe den Gehalt an unerwünschten Stoffen im Futtermittel nicht ändern, wird das Futtermittel durch die Verwendung dieser Zusatzstoffe nicht entgiftet; folglich fallen diese Zusatzstoffe nicht in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung. Da solche Erzeugnisse im Übrigen auch nicht für die Verwendung bei nicht vorschriftsmäßigen Futtermitteln bestimmt sind, fallen sie nicht in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung.
In Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wird folgender Buchstabe angefügt: „m) Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit…
Da solche Futtermittelzusatzstoffe keiner der von der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgesehenen Funktionsgruppen zugeordnet werden können, ist es notwendig,…
Zusätzlich zur Beachtung der Hygieneanforderungen und guter Verfahren entlang der Lebensmittelkette können Unternehmer in bestimmten Fällen gezwungen sein,…
In einigen Zubereitungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als Zusatzstoffe zugelassen sind, werden technologische Zusatzstoffe und andere Stoffe…
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die zur Verwendung als Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 3…
Auf Grundlage dieser Prüfung sollten die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse nicht als Futtermittelzusatzstoffe im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.